Lastspitzenkappung
Auch: Peak Shaving
Kurz erklärt
Lastspitzenkappung bezeichnet die gezielte Reduzierung kurzfristiger Verbrauchsspitzen im Strombezug eines Unternehmens. Ein Batteriespeicher kann in Zeiten besonders hoher Leistungsanforderung Strom bereitstellen und dadurch die aus dem Netz bezogene Bezugsleistung senken.
Ziel der Lastspitzenkappung ist es, die maximale Bezugsleistung innerhalb des Abrechnungsjahres (Lastspitze) möglichst niedrig zu halten. Überschreitet der Netzbezug einen definierten Schwellenwert, etwa durch anlaufende Großverbraucher oder Lastspitzen im Produktionsprozess, springt der Speicher ein und deckt den Mehrbedarf. Die Lastspitze wird dadurch abgeflacht, ohne dass Betriebsprozesse unterbrochen werden.
Entscheidend dabei ist, dass Netzbetreiber den Leistungspreis in der Regel einmal jährlich auf Basis der gemessenen Höchstleistung berechnen. Diese eine Messung bestimmt die Leistungskosten für das gesamte Jahr. Eine niedrigere Spitze senkt entsprechend den Netzentgelt-Anteil an der Stromrechnung spürbar für Kunden mit registrierter Lastgangmessung.
Die heutige Systematik gilt auf Basis der StromNEV noch bis Ende 2028. Der Festlegungsentwurf der geplanten Netzentgeltreform AgNeS der die StromNEV ersetzen wird, befindet sich aktuell noch im Konsultationsverfahren.
Verwandte Begriffe
- Leistungspreis
- Bezugsleistung
- Leistungskosten
- Netzentgelte
Quellen
- Bundesnetzagentur – Netzentgelte.
- Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), § 17: Ermittlung der Netzentgelte.
- Bundesnetzagentur: Festlegungsverfahren AgNes.
- pv magazine: Lastspitzenkappung mit Batteriespeicher im Gewerbe
Stand: 10/2026
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