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Direktvermarktung

Kurz erklärt

Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus Erzeugungsanlagen wie Photovoltaik, Wind- oder Wasserkraft über einen Vermarktungsdienstleister (Direktvermarkter) an der Strombörse.

Der erzeugte Strom wird an der Strombörse, anstatt über eine feste Einspeisevergütung oder einen festen Liefervertrag verkauft. Je nach Fördersituation der Erzeugungsanlage unterscheiden sich dabei drei Szenarien:

Bei der geförderten Direktvermarktung nach § 20 EEG verkauft eine Erzeugungsanlage innerhalb ihrer 20-jährigen Förderdauer den erzeugten Strom an der Börse und erhält zusätzlich eine Marktprämie als Differenz zwischen dem anzulegenden Wert nach EEG, also dem gesetzlich festgelegten Vergütungssatz, den die Anlage bei einer Ausschreibung erhalten hat oder der ihr per Gesetz zusteht, und dem monatlichen Referenzmarktwert, dem durchschnittlichen Börsenpreis für Strom aus vergleichbaren Anlagen im jeweiligen Monat. Das ist der häufigste Fall bei geförderten Bestandsanlagen.

Die sonstige Direktvermarktung nach § 21a EEG betrifft Anlagen ohne Anspruch auf Marktprämie, meist Post-EEG-Anlagen nach Ablauf der Förderdauer. Hier zählt ausschließlich der am Markt erzielte Verkaufspreis, ohne zusätzlichen Ausgleich.

Anlagen ohne jeden Förderanspruch von Beginn an, etwa neu errichtete Freiflächen-PV oder Windparks außerhalb des EEG-Systems, vermarkten ihren Strom von Anfang an ausschließlich über die Börse oder über bilateral verhandelte Stromlieferverträge.

Ein Batteriespeicher wirkt in allen drei Szenarien als Hebel: Er verschiebt die Einspeisung vom Erzeugungszeitpunkt in Phasen mit höherem Börsenpreis und entlädt dabei gezielt in Phasen hoher Börsenpreise und verkauft die eingespeiste Energie zum jeweils aktuellen Marktpreis. Zu beachten ist die Preisvolatilität am Spotmarkt als Risikofaktor für die Planbarkeit der Erlöse.

Da einzelne Speicher meist zu klein für einen wirtschaftlichen Eigenzugang zum Spotmarkt sind, übernimmt der Direktvermarkter die Bilanzkreisführung, die Fahrplananmeldung und den operativen Verkauf. Voraussetzung ist eine belastbare Prognose des Lastprofils sowie ausreichende Flexibilität des Speichers, um Energie gezielt in preislich attraktiven Zeitfenstern verkaufen zu können.

Verwandte Begriffe

  • Strombörse
  • Direktvermarkter
  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
  • EEG-Förderung

Stand: 10/2026

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